Beitragseinreichung

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Checkliste für Beitragseinreichungen

Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.

Richtlinien für Autor/innen

  1. Mit Namen gekennzeichnete Artikel geben die Meinung der Verfasser*innen, nicht die des DAV-Landesvorstandes wieder. Mit der Druckfreigabe erklären die Verfasser*innen sich auch mit der digitalen Bereitstellung des gedruckten Beitrags einverstanden. Zu den Verfasser*innen der Artikel erbitten wir folgende Angaben: Vorname, Name, akademischer Titel, Funktion/Dienstbezeichnung, (dienstliche und/oder private) Postanschrift, Telefonnummer (wird nur auf Wunsch veröffentlicht), (dienstliche oder private) E-Mail-Adresse.
  2. Für alle eingereichten Texte (1 DIN-A-4-Seite ≈ 530 Wörter ≈ 3300 Zeichen incl. Leerzeichen)gilt die refor­mierte Rechtschreibung bei Bevorzugung konservativer Schreibweisen. Abkürzungen richten sich nach: Der Neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd. 13. Stuttgart/Weimar 1999, XXIV-XLIX: Bibliographische Abkürzungen. Auf die Nennung von Reihentiteln bei Monogra­phien und Sammelwerken wird grundsätzlich verzichtet.
  3. Es gelten formal die Vorgaben des LGNRW-Stylesheet, in die die Verfasser*innen ihren Text direkt eintragen. Der Text wird in einer Fließtext-Datei (z. B. Word) sowie als PDF per E-Mail (vorstand@davnrw.de) an die LGNRW-Schriftleitung geschickt.
  4. Beiträge zu Themenschwerpunkten sowie Berichte für LGNRW sollen den Umfang von bis zu 5 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Pro Beitrag/Bericht sollen maximal so viele Abbildungen wie vorgelegte DIN-A4-Seiten eingereicht werden, wobei Urheber-, Bild- und Verbreitungsrechte durch die Verfasser*innen im Vorfeld zu klären sind.
  5. Pro-Contra-Diskussionsbeiträge und Leserbriefe für LGNRW sollen den Umfang von einer halben DIN-A4-Seite nicht überschreiten und verzichten auf Fußnoten.
  6. Rezensionen sollen den Umfang von 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Seitenangaben eines rezensierten Buches werden im laufenden Text in runde Klammern gesetzt, ohne  oder p. Innerhalb der Rezension bezieht sich die Abkürzung „Vf.“ auf den Rezensenten. Die Autorin/ der Autor des rezensierten Werkes sollte – falls notwendig – durch eine Abkürzung des Namens bezeichnet werden. Bei Sammelbänden werden die behandelten Autoren nur an der Stelle, an der die Besprechung ihres Beitrags beginnt, durch Kursivierung ihres Namens hervorgehoben. Zur besprochenen Publikation sind genaue Angaben erforderlich: Vor- und Nachname der Autorin bzw. des Autors oder der Herausgeber, Titel des Werks, Erscheinungsort, Verlag, Erscheinungsjahr, Seitenzahl, Preis, ISBN-Nummer.

Schutz personenbezogener Daten

Allgemein

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ORCID-Synchronisierung

Diese Zeitschrift bietet Ihnen die Möglichkeit die eigenen in dieser Zeitschrift veröffentlichten Artikel in Form von Metadaten (Angaben zu Titel, Autor(en), URL, DOI, usw.) mit ORCID zu synchronisieren.
Für die Nutzung der ORCID-Funktionalität ist eine einmalige Authentifizierung und Autorisierung in ORCID notwendig. Diese kann bei der Registrierung oder später im persönlichen Profil erfolgen (ORCID iD anlegen und verknüpfen). Mit diesem Schritt werden BieJournals die Lese- und Schreibrechte gewährt, die für die Synchronisierung der Publikationen benötigt werden. Die dabei von ORCID übermittelten Daten - ORCID iD und Autorisierungstoken - werden in der BieJournals-Datenbank dauerhaft gespeichert, damit eine erneute Authentifizierung und Autorisierung in ORCID nicht erfolgen muss.

Einreichung von Artikeln

Mit der Einreichung eines Artikels willigen Sie darin ein, dass der Artikel - nach Abschluss des Review-Prozesses und sofern er durch die Redaktion angenommen wird - unter der Lizenz CC BY-NC-SA veröffentlicht wird. Mit der Einreichung eines Artikels willigen Sie außerdem darin ein, dass Sie - z.T. automatisiert - im System und/oder per E-Mail Benachrichtigungen erhalten, die dazu dienen, über den Ablauf des Einreichungsprozesses zu informieren. Während des Einreichungsprozesses besteht zudem die Möglichkeit, Nachrichten/E-Mails über das System zu versenden.

Die Universität Bielefeld unterstützt die wissenschaftspolitische Forderung nach offenem Zugang („Open Access“) zu wissenschaftlichen Publikationen. In diesem Sinn werden alle veröffentlichten Artikel frei zugänglich präsentiert und sind ohne technische Hürden aufrufbar.
Um eine große Verbreitung und Sichtbarkeit der veröffentlichten Artikel zu erreichen, sind publikationsbezogene Daten (Metadaten der veröffentlichten Artikel) über etablierte Schnittstellen (z.B. OAI-PMH) zur Nachnutzung frei verfügbar und veröffentlichte Artikel können von Suchmaschinen indexiert werden. Dem selben Zweck dient die Weitergabe der Metadaten der veröffentlichten Artikel an das Directory of Open Access Journals (DOAJ), den PKP-Index und weitere Fachdatenbanken. Zur Vergabe eindeutiger Kennungen (DOI = Digital Object Identifier) werden die Metadaten an die Registrierungsagentur DataCite weitergegeben. Veröffentlichte Artikel werden im Rahmen der Ablieferungspflicht von Netzpublikationen nach §§ 15 ff. DNBG an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) geliefert oder dieser zur Abholung bereitgestellt.

Folgende personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Artikeln öffentlich sichtbar angezeigt:

  • Namen der AutorInnen
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Löschung des Nutzerkontos / eingereichter / veröffentlichter Artikel

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